Die Schule kann den, im §1 des Sächsischen Schulgesetzes, festgelegten Bildungs – und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besteht. Uns ist es wichtig, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Lehrern aufzubauen und somit die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu legen. Unterschiedliche Mitwirkungsgremien bieten Möglichkeiten, aktiv am Schulleben teilzunehmen.
Elternabende
vorbereitender Elternabend für künftige 1. Klassen; Elternabende in den Klassenstufen 1 – 4 zu Beginn des Schuljahres mit Wahl der Elternvertreter; Elternabend für 3. Klassen mit weiterführenden Schulen in Vorbereitung der Übergänge
Elterngespräche
als Teil der Bildungsberatung in allen Klassenstufen nach individueller Festlegung durch den Klassenleiter
Klassenelternsprecher
Elternsprecher und Stellvertreter werden durch die Eltern der Klasse im 1. Elternabend des Schuljahres gewählt, vertreten die Interessen der Klasse
Elternrat der Schule
wird durch die Klassenelternsprecher der Schule gebildet; hat die Möglichkeit, Interessen aller Eltern der Schule; gegenüber der Schule, dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde zu vertreten; der Elternratsvorsitzende und sein Stellvertreter werden aus dieser Mitte gewählt
Schulkonferenz
besteht aus gewählten Elternvertretern und Lehrern, die durch die Lehrerkonferenz gewählt wurden; Beratungen sind mindestens zweimal im Schuljahr
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Letzte Änderung am Montag, 17. Januar 2022 um 21:48:06 Uhr.